Das Gemeinsame Rücknahmesystem und die herstellereigenen Rücknahmesysteme müssen jeweils im eigenen System für Geräte-Altbatterien folgende Sammelquoten erreichen und dauerhaft sicherstellen:
- 1.
spätestens für das Kalenderjahr 2012 eine Sammelquote von mindestens 35 Prozent, - 2.
spätestens für das Kalenderjahr 2014 eine Sammelquote von mindestens 40 Prozent und - 3.
spätestens für das Kalenderjahr 2016 eine Sammelquote von mindestens 45 Prozent.
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